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  • SSREI Nachhaltigkeits-Rating

    2021/08/02

    SSREI Nachhaltigkeits-Rating

    Wie nachhaltig ist Ihr Immobilienportfolio? SSREI gibt Ihnen die Antwort

     SSREI_Header

    Die öffentliche Hand hat Vorbildfunktion – auch im nachhaltigen Bauen! Sie ist hier stets mit gutem Beispiel vorangegangen und hat sich in ihren Bauvorhaben an den entsprechenden Standards orientiert (Minergie, SNBS, 2000 Watt-Areale etc.). Doch bisher fehlte ein Instrument, mittels welchem die Immobilienbesitzer eine schlüssige Antwort bekamen auf die Frage, wie nachhaltig ihr Immobilienbestand ist und wie die Sanierungs- und Investitionsstrategie am wirkungsvollsten ausgerichtet werden könnte.

    Einzelne Akteure haben hierfür eigene Systeme entwickelt, was kein zukunftsträchtiges Modell ist, denn erstens ist dies viel zu teuer und zweitens fehlt am Ende dann doch die Transparenz und Vergleichbarkeit.

    Mit dem SSREI nun wurde erstmals weltweit eine verbindliche Taxonomie für eine umfassende, nachhaltige Immobilien-Bestandesbewertung geschaffen. SSREI orientiert sich am SNBS, der wiederum auf Minergie-ECO aufbaut. Der SSREI ist für die Nutzungen Wohnen/Büro/Gewerbe/ Schulhaus anwendbar und deckt damit den Grossteil des Finanz- und Verwaltungsvermögens einer Gemeinde ab. Das Tool kann auch für weitere Nutzungen angewendet werden, welche dann aber nicht dem SSREI angerechnet werden können.

    SSREI ist als Index/Benchmark konzipiert, d.h. das Produkt beinhaltet nicht nur ein Tool zum Zweck der Selbstbewertung. Will man das nachhaltige Bauen ernsthaft vorantreiben, dann braucht es Wettbewerb. Genau dieser wird mit dem Benchmark erzeugt. SSREI setzt die Messlatte, an der sich die Akteure orientieren können und sich – hoffentlich – zum Ziel setzen, den SSREI zu überbieten. Das treibt den Index nach oben und fördert gleichzeitig das nachhaltige Bauen.

    Die Bewertung erfolgt anhand von Nachweisen zu den Themen Gesell-schaft/Wirtschaft/Umwelt, welche in einem gut organisierten Portfolio bereits vorhanden sind oder relativ einfach beschafft werden können: Pläne, Zertifikate, Fotos, Web-Links, weitere Nachweise wie Bewirtschaftungskonzepte, Wartungsverträge und schliesslich Daten wie Energieverbrauch, Øm2 HNF pro BewohnerIn (Nutzungsdichte), Leerstände, Betriebskosten, Ausnützungsziffer. Sollten solche Daten kurzfristig nicht verfügbar sein, dann wird der entsprechende Indikator auf «0» gesetzt. Bestandsbewertung/-entwicklung ist ja ein kontinuierlicher Prozess.

    Inhaltlich trägt SSREI wie kein anderes Instrument zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 bei, basiert er doch auf der Erkenntnis, dass das Energiethema einer komplexeren Betrachtung bedarf als der Fokussierung auf Betriebsenergie – so wichtig diese an sich bereits ist. Zum Energieverbrauch gehören auch Transport/Mobilität, graue Energie sowie die Verdichtung. SSREI beginnt, wo SNBS aufhört. SSREI ist aber Vorstufe von SNBS, liefert das Tool doch die nötigen Informationen für die Festlegung der Sanierungsstrategie und – kommt es dann zur Sanierung – die Eckpunkte für das Wettbewerbsverfahren.

    Erste Vertreter der öffentlichen Hand haben den Schritt in Richtung SSREI bereits unternommen. Es wäre schön, wenn diese zu einem Influencer werden, welcher viele Follower nachziehen.

    Elvira Bieri, Managing Director SGS

     

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  • Elektroauto mit Sonne tanken

    2021/08/02

    Elektroauto mit Sonne tanken

    Die Elektromobilität ist auf dem Vormarsch. Immer mehr Autobauer setzten auf diese Antriebstechnologie. Damit diese für den Klimaschutz aber auch wirksam ist, muss der Strom für die Batterien aus erneuerbaren Quellen kommen. Wie das mit Sonnenenergie funktioniert, zeigt Elektro Böhlen mit einem Projekt, zu dem auch eine öffentliche Ladestation gehört.

    Die Energiestrategie 2050 sieht den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie vor. Erreicht werden soll dies durch die Förderung erneuerbarer Energien, eine höhere Energieeffizient und durch einen geringeren Energieverbrauch. Gleichzeitig ist aber abzusehen, dass der Strombedarf steigen wird, wegen der Abkehr von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich und der Mobilität. Der Ersatz von Erdöl-Produkten ist ein zentraler Punkt im Klimaschutz und dieser Wandel ist in vollem Gang. 2020 ist die Zahl der neu zugelassenen Elektroautos gegenüber dem Vorjahr um 49,8% gestiegen. Und die Modellpalette wird immer breiter, weil immer mehr Autobauer auf den Elektrotrend aufspringen.

    Es braucht erneuerbaren Strom
    Der Strom für Elektroautos muss aus erneuerbaren Quellen stammen, wenn der Wechsel einen positiven Effekt auf das Klima haben soll – beispielsweise aus Sonnenenergie. Dazu braucht es einerseits Photovoltaikanlagen zur Stromproduktion und andererseits Ladestationen, die vor Ort mit diesem Strom gespiesen werden. Diesen Grundsatz zu Herzen genommen hat sich Elektro Böhlen in Schönbühl. «Unser Motto ist ‘mit und für Solarstrom unterwegs’. Das meinen wir ernst», erklärt Unternehmer Marcel Hofmann. Das zeigt sich an den elektrischen Firmenfahrzeugen, am Bau einer neuen Photovoltaikanlage sowie einer öffentlicher Ladestation vor dem Geschäft in Schönbühl. Der Hintergrund: Möglichst viel der Energie lokal zu produzieren und zu verbrauchen ist nicht nur gut für das Klima, sondern auch für die Stromnetze, die so nicht übermässig belastet werden.

    Ladestation auch für Private
    Auf Elektromobilität zu setzen ist für Marcel Hofmann eine Selbstverständlichkeit. Seit zehn Jahren ersetzt er jedes zu ersetzende Firmenfahrzeug konsequent durch Elektrofahrzeuge. Bis jetzt fahren vier der zehn Fahrzeuge elektrisch. «Das funktioniert in unserem Einzugsgebiet sehr gut», erklärt er. Die Firma muss diese Fahrzeuge aber auch aufladen können und will auch Mitarbeitern, welche privat auf Elektromobilität setzen, diese Möglichkeit geben. Zudem gebe es in Schönbühl einen Mangel an öffentlichen Ladestationen, stellt Hofmann fest. Das will er ändern. Vor dem Verkaufsladen des «Dorfstromers», der unmittelbar an der stark befahrenen Solothurnstrasse liegt, entstand darum eine öffentliche 22kW AC Typ 2 Ladestation. «Uns ist bewusst, dass die Dauer eines Einkaufs kaum ausreichen wird, eine sinnvolle Ladung vollziehen zu können, der Ladeparkplatz kann aber optimal von angrenzenden Mietern genutzt werden», ist Hofmann überzeugt. Die gewählte Ladestation kann mit jeder üblichen Ladekarte genutzt werden.

    Vom Nachbardach in den Tank
    Der Strom für all die Ladesäulen soll so weit möglich von der Sonne kommen. Dies einerseits aus einer Photovoltaikanlage auf dem Verkaufsladen mit einer Nennleistung von 10 Kilowatt. Hinzu kommt eine neue Anlage mit 20 Kilowatt auf dem Dach des Nachbarhauses. Neu sind die beiden Liegenschaften untereinander elektrisch verbunden, die separaten Netzeinspeisungen vom Elektrizitätswerk werden in der Lagerhalle im Nachbargebäude gebündelt. Dies ist dank einem sogenannten Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) möglich. «Das bedeutet, dass unser Betrieb, sofern vorhanden, dem Eigentümer der Nachbarliegenschaft 100% seines Photovoltaikstroms abkauft», erklärt Hofmann: «Die komplette Anlage ist eine win-win-win-Situation». Die Umwelt gewinnt, da das Unternehmen zu den üblichen Bürozeiten aktiv ist, und so den selber produzierten PV-Strom nutzen kann. Der Eigentümer der Nachbarliegenschaft gewinnt, weil er den Strom zu einem besseren Preis verkaufen kann, als wenn er in öffentliche Netz eingespiesen wird. Und Elektro Böhlen gewinnt, weil der Strom günstiger ist, als aus dem öffentlichen Stromnetz.

  • Neubau Kindergarten Städtli Huttwil

    2020/02/19

    Neubau Kindergarten Städtli Huttwil

    Herr Rohrbach, Sie waren als Präsident des Gemeinderats und der eigens für dieses Projekt eingesetzten Spezialbaukommission Hauptverantwortlicher für die Entwicklung und Planung des Kindergartens Städtli am Dornackerweg. Was waren die wichtigsten Aufgaben, die vor der eigentlichen Planung in Angriff genommen werden mussten?

    Der erste Schritt war eine detaillierte nutzungsspezifische Bedarfsermittlung. Mittels einer Bestandesaufnahme konnten auch die baulichen und energetischen Bedürfnisse analysiert und definiert werden. Zur Bestimmung der baulichen Anforderungen und der für die Erreichung notwenigen Massnahmen benötigten wir einen Architekten und die für die Planung notwendigen Fachplaner, weshalb zunächst die Wahl eines zweckmässigen und vergaberechtskonformen Planerevaluationsverfahren zu bestimmen war. Bei diesen Prozessen unterstützte uns die Comunas GmbH als externe Bauherrenberatung. Schon bald war klar, dass für dieses Projekt ein Projektwettbewerb geeignet war. Für die Vorbereitung und Durchführung wurden wir ebenfalls von unserer Bauherrenberatung kompetent begleitet.

    Welches waren die wichtigsten Ziele, die Sie sich gesetzt hatten?

    Wir bauen ja primär für die Nutzer, aber ein Kindergarten ist immer auch ein öffentliches Gebäude in einem öffentlichen Raum. Es sollten also vielfältige Bedürfnisse erfüllt werden.  Besonders Wert legten wir auf eine ganzheitliche Planung, auf den Aussenraum, der bei Kindergärten immer ein wichtiger Aspekt ist, aber auch auf eine möglichst optimale Wirtschaftlichkeit, sowohl bei der Erstellung als auch im Betrieb.

    Welches waren die grössten Hürden, die für das Gelingen des Projekts bewältigt werden mussten?

    Bevor wir überhaupt ein Wettbewerbsprogramm ausarbeiten konnten, mussten grundsätzliche Fragen zum Standort geklärt werden und auch zum Betrieb, beispielsweise ob eine gemeinsame Anlage mit der Heilpädagogischen Schule möglich und sinnvoll wäre. Aus finanzpolitischen Gründen haben wir zwei verschiedene Umgebungsprojekte mit unterschiedlichem Kostenrahmen ausgearbeitet. Nachdem wir an einer Infoveranstaltung für die Gemeinde die meisten Fragen bereits im Vorfeld der Abstimmung beantworten konnten, war die Unterstützung in der Gemeinde sehr gross. Das Abstimmungsresultat war denn auch überwältigend und der Baukredit wurde mit einem grossen Mehr genehmigt.

    Wieso haben Sie für den Bau eines Kindergartens eine externe Bauherrenberatung beigezogen?

    Aufgrund der in den letzten Jahren stetig gestiegenen Anforderungen insbesondere im Bereich des Schulbaus mussten wir die Liegenschaftenverwaltung neu organisieren. Ein Doppelkindergarten mit weiteren schulischen Räumen ist zwar trotz relativ kleiner Projektgrösse ein ziemlich komplexes Vorhaben, so müssen auch hier submissionsrechtliche und diverse weitere Bestimmungen eingehalten werden. Dies erfordert ein umfassendes fachliches Knowhow, welches wir bei der Comunas GmbH gefunden haben.

    Hätten diese Leistungen nicht auch durch die Verwaltung erbracht werden können?

    Für eine externe Bauherrenberatung sprachen vor allem die ungenügenden internen Kapazitäten zur Abwicklung unserer Investitionsprojekte. Eine Aufstockung des Personals macht nur Sinn, wenn dieses auch langfristig ausgelastet werden kann. Hier gilt es Auslastungsspitzen zu brechen.

    Über welche Qualifikationen und Fachkompetenzen muss ein Bauherrenberater und
    -vertreter verfügen?

    Ein Bauherrenberater sollte Kenntnisse in allen Phasen des Lebenszyklus einer Immobilie, also in den Phasen Entwicklung, Planung, Ausführung und Bewirtschaftung ausweisen können. Zudem sollte er die Prozesse in der öffentlichen Verwaltung kennen und versiert sein in der Zusammenarbeit mit Behörden.

    Was sind die Vorteile der Ausschreibung von Planerleistungen mittels eines offenen Projektwettbewerbs nach SIA 142?

    Ein offener Projektwettbewerb bietet eine grosse Auswahl an Lösungen. Das selektive rsp. ein zweistufiges Verfahren ist meistens nicht weniger aufwändig und das Einladungs­verfahren bei einer Auftragssumme von über CHF 250‘000 submissionsrechtlich nicht zulässig. Ein entsprechendes Honorar wird bereits bei einem sehr kleinen Bauprojekt klar überschritten.

    Lohnt sich der Aufwand für einen Projektwettbewerb bei einem so kleinen Projekt wie dem Bau eines Kindergartens?

    Beim vorliegenden Projekt hat sich das sicherlich gelohnt, so konnte über die für einen Projektwettbewerb notwendigen Vorarbeiten eine grösstmögliche Zufriedenheit der Nutzer, der Denkmalpflege, der Verwaltung und der Behörde bei gleichzeitig hoher Wirtschaftlichkeit der Anlage erreicht werden.

    Werden Sie bei einem zukünftigen, gleichartigen Projekt dasselbe Verfahren wählen?

    Ich kann mir kein geeigneteres Verfahren vorstellen.

    Walter Rohrbach

  • VLS-Lohnumfrage 2018

    2019/02/08

    VLS-Lohnumfrage 2018

    Umfrage des VLS über die Löhne der öffentlichen Liegenschaftenverwaltung

    Löhne 2018

    Besonders in den vergangenen 10-15 Jahren hat die Professionalisierung der kommunalen Liegenschaftenverwaltung deutlich zugenommen. Dies hat verschiedene Gründe:

    Einführung der Submissionsverordnungen

    Einerseits hat die Behördentätigkeit auf der operativen Ebene stetig abgenommen, denn die Privatwirtschaft stellt Mitarbeiter nicht zuletzt wegen der Einführung der Kantonalen Submissionsverordnungen nicht mehr gerne für Behördentätigkeiten frei, denn freihändige Verfahren (Vergabe von Aufträgen ohne Konkurrenz) sind heute nur noch begrenzt möglich.

    Abschaffung des Beamtenstatus

    Andererseits ist seit der Abschaffung des Beamtenstatus die Fluktuation in der öffentlichen Verwaltung angestiegen. Beides führte dazu, dass viel fachspezifisches Knowhow verloren ging, zumindest dort, wo dieses nicht in Papier- oder in digitaler Form gespeichert wurde. Dies ist erfahrungsgemäss nicht nur bei kleinen Gemeinden der Fall.

    Konstanz in Behörden und Verwaltungen

    Die aus obigen Gründen früher oft noch in hohem Masse vorhandene Konstanz in den Behörden und Verwaltungen findet sich heute in den Gemeinden und Städten leider nur noch selten. Um so wichtiger ist deshalb, Mitarbeiter möglichst lange in der öffentlichen Verwaltung zu halten. Eine wichtige Komponente hierfür ist natürlich eine angemessene Entlöhnung.

    Gründe für unterschiedliche Löhne

    Die Löhne der öffentlichen Liegenschaftenverwaltung weisen jedoch grosse Unterschiede auf. Zum einen sind diese begründet durch die unterschiedlichen Funktionen der Mitarbeiter zum anderen durch die Anforderungen, die an solche Stellen gestellt werden. Letzteres erfordert in der Regel auch eine längere Ausbildungsdauer. Aber auch regional sind Unterschiede festzustellen.

    Kantonale Besoldungsverordnungen

    Beider vom VLS durchgeführten Lohnerhebung haben rund 70% aller Teilnehmer angegeben, dass sie nach der kantonalen Besoldungsverordnung entlöhnt werden. Aufgrund der Resultate der Auswertung stellt sich jedoch die Frage, ob diese Mitarbeiter tatsächlich dementsprechend entlohnt werden rsp. richtig eingestuft worden sind. Wenn dies nämlich tatsächlich der Fall wäre, würden bei der differenzierten Auswertung (nach Funktion, Dienstalter, Bildung etc.) keine so grossen Unterschiede mehr bestehen, auch wenn die Besoldungsverordnungen einen gewissen Spielraum in der Einstufung zulassen.

    Stufenanstieg und Teuerungsausgleich

    Mit der Abschaffung des Beamtenstatus erfolgte auch die Abschaffung des automatischen Stufenanstiegs und Teuerungsausgleichs. Dies wirkte sich offensichtlich deutlich auf die Entwicklung der Löhne aus. Die Trendlinie in der entsprechenden Grafik hat eine Steigung von praktisch 0°. Es scheint sich also abzuzeichnen, dass die Löhne der Angestellten kommunaler Liegenschaftenverwaltungen mit fortschreitendem Dienstalter nicht automatisch erhöht werden. Dies könnte denn auch ein wichtiger Grund für die oben erwähnte Fluktuation in der öffentlichen Verwaltung sein.

    Ziel der Umfrage

    Mit der im Herbst letzten Jahres durchgeführten Umfrage möchten wir die Löhne der öffentlichen Verwaltung im Bereich Liegenschaften ermitteln, um eine Lohntransparenz für die besagte Branche zu schaffen. Mit über 200 Teilnehmern aus der deutschsprachigen Schweiz ist die Umfrage breit abgestützt und kann durchaus als repräsentativ  bezeichnet werden. Die Resultate sollen sowohl den Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung zur Einschätzung ihres eigenen Lohnes als auch den vorgesetzten Stellen oder den Behörden zur Festlegung der Löhne ihrer Mitarbeiter dienen.

    Detaillierte Auswertung

    Ein Bericht zur Lohnumfrage mit einer detaillierten Auswertung kann im VLS-Shop zum Preis von CHF 50.- bezogen werden. Mitglieder erhalten einen Rabatt von 25%.

  • Wann gelten Umfragen als repäsentativ?

    2019/02/08

    Wann gelten Umfragen als repäsentativ?

    Wann ist eine Umfrage repräsentativ? Welche Aussagekraft hat eine Umfrage, bei der nur ein kleiner Anteil der Betroffenen angefragt wurde oder bei der sich nur eine bestimmte Gruppe beteiligt hat?

    Eine allgemeingültige Definition, wann eine Umfrage repräsentativ ist, gibt es nicht.[1] Allerdings gibt es gewisse Regeln, die dafür eingehalten werden sollten.[2] Nicht repräsentativ ist eine Umfrage bspw. dann, wenn ein bestimmter Teilnehmerkreis nicht berücksichtigt und so das Resultat verfälscht wurde.

    An dieser Stelle muss zunächst festgehalten werden, dass es sich bei der vom VLS durchgeführten Lohnumfrage nicht um eine Meinungsumfrage handelt, sondern um die Anforderung von Daten auf dem Wege einer Umfrage. Solange nun wie im vorliegenden Fall alle kommunalen Liegenschaftenverwaltungen (im deutschsprachigen Raum) angefragt wurden, kann die Umfrage durchaus als repräsentativ angesehen werden.

    Das Wesen einer Umfrage besteht jedoch darin, dass die Teilnahme freiwillig ist (nicht wie bei früheren Erhebungen des Bundesamtes für Statistik, wie der Volkszählung[3] beispielsweise, bei der die Angabe von Daten gesetzlich vorgeschrieben waren), weshalb davon auszugehen ist, dass die Teilnehmenden mit grosser Wahrscheinlichkeit andere Daten liefern, als wenn alle Befragten teilnehmen würden. Eine Umfrage kann also per se nicht 100% repräsentativ sein.

    Solange jedoch die Teilnehmer in ihrer Zusammensetzung die Gesamtheit der Befragten repräsentieren, kann die Umfrage als repräsentativ bezeichnet werden. Ob dies bei der vorliegenden Umfrage der Fall ist, können wir nicht beurteilen. Aufgrund der doch zahlreichen Daten können wir aber durchaus einige Rückschlüsse ziehen.

    Der VLS wird diese Umfrage in ein oder zwei Jahren gewiss wiederholen. Vielleicht werden sich dann mehr Personen beteiligen, so dass wir uns auf ein grösseres Zahlenmaterial abstützen können. Auch wenn dies nicht automatisch den Grad der Repräsentativität erhöht, würde dies die Qualität der Umfrage erhöhen.

    Für Ihre erneute Teilnahme und Ihren Hinweis auf unsere Umfrage an Ihre Kollegen und Kolleginnen danken wir Ihnen schon heute und hoffen, dass Ihnen diese zur Einschätzung Ihres eigenen Lohnes oder für die Festlegung bei einer neuen Stelle behilflich sein wird.

    Martin S. Frey
    Präsident

  • Korrosionsschäden bei Turn- und Sporthallen

    2018/11/09

    Korrosionsschäden bei Turn- und Sporthallen

    Korrosionsschäden an Turn- und Sporthallen (und anderen Hallen) - Bericht der EMPA

    Im Rahmen der Überprüfung einer Korrosionsschädigung an der abgehängten Decke einer Turnhalle im
    Kanton Zürich ist die EMPA auf sicherheitsrelevante Erkentnisse gestossen. Da anzunehmen bzw. nicht
    auszuschliessen ist, dass weitere Turn- und Sporthallen und andere Hallen (z.B. Eventhallen) von derselben
    Problematik betroffen sind und damit wichtige öffentliche Interessen gefährdet sind, sieht sich die Empa in
    der Verantwortung, von dieser Thematik betroffene Personen zu kontaktieren.

    Wegen der festgestellten potentiellen Gefahrenlage erachtet es die EMPA für dringend nötig, dass die Betreiber
    bzw. Eigentümer von Hallen mit innenseitig wärmegedämmten Dachkonstruktionen über die Erkenntnisse
    informiert werden. Sie wendet sich mit ihrem Schreiben an die BPUK, weil wir die BPUK als das
    geeignete Organ für die effiziente und flächendeckende Verbreitung dieser Information erachten und weil
    sie Doppelspurigkeiten zwischen verschiedenen Behörden vermeiden möchte.

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  • Energie nachhaltig sparen - ohne Kosten

    2018/02/16

    Energie nachhaltig sparen - ohne Kosten

    Energie nachhaltig sparen – ohne Kosten

    Zwischen zehn und fünfzehn Prozent Energie lassen sich im Gebäude einsparen – und dies ohne Investitionen. Oft liegt sogar noch mehr drin. Es besteht ein erhebliches Potential zur Steigerung der Energieeffizienz in bestehenden Liegenschaften, das mittels einer energetischen Betriebsoptimierung (eBO) erschlossen werden kann. Dabei tut man nicht nur gutes für die Umwelt, sondern schont das eigene Portemonnaie, indem die Betriebskosten durch Optimierungsmassnahmen an der bestehenden Gebäudetechnik gesenkt werden. Die eingesetzten Mittel zahlen sich in der Regel innerhalb von weniger als zwei Jahren aus. Möglich ist auch die Zahlung erst am Ende des Projektes durch die erzielte Energieeinsparung. Das ist besonders interessant für die öffentliche Hand. Damit wird das Risiko vollständig ausgelagert.

    Diagramm Payback

    Was sind Argumente für eine energetische Betriebsoptimierung?

    Eine energetische Betriebsoptimierung (eBO) senkt einerseits den Energieverbrauch und optimiert die Gebäudetechnik, womit die Anlage geschont und die Lebensdauer erhöht wird. Der Hauptfokus ist der ‘Betrieb ohne Nutzen’ zu eliminieren. Es macht zum Beispiel keinen Sinn, ein Schulhaus während den Ferien und an Wochenenden mit voller Leistung zu beheizen. Mit einer Optimierung werden Sollwerte und Betriebszeiten der vorhandenen gebäudetechnischen Anlagen konsequent an die Bedürfnisse der Nutzer angepasst. Eine Optimierung zielt dabei auch auf den Komfort der Nutzer und bringt das Raumklima ins Lot, womit die Zufriedenheit der Nutzer steigt. Eine eBO nach dem Modell vom Verein energo – dem Kompetenzzentrum für Energieeffizienz in Gebäuden – hat den positiven Nebeneffekt, dass der technische Dienst vor Ort sensibilisiert wird. Die Betriebsfachleute werden in das Projekt miteinbezogen und profitieren dadurch vom Wissenstransfer. Des Weiteren haben die Verantwortlichen (durch eine Vereinsmitgliedschaft) die Gelegenheit sich an energo Fachseminaren individuell weiterzubilden. Damit ist sowohl energetisch wie auch durch die Weiterbildung Nachhaltigkeit garantiert. Das Funktionieren und das Zusammenspiel der gebäudetechnischen Anlagen wird besser verstanden, bei jeder umgesetzten Massnahme lernt man dazu, was sich positiv auf die Unterhaltsarbeiten und spätere Erneuerung auswirkt.

    Die Basis für die eBO bildet die Messung der Energieverbrauchsdaten von Strom, Wärme und Wasser. Die Analyse dieser Messdaten zeigt das Einsparpotential auf. Der beratende Spezialist schlägt aufgrund der Analyse Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz vor, welche in Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal vor Ort umgesetzt werden.

    Warum braucht es ein Energiemonitoring?

    Zuerst sei hier erwähnt, dass wir zwischen Energiemonitoring (oft auch als Energiecontrolling bezeichnet) und Gebäudeautomation unterscheiden. Mit der Gebäudeautomation kann die Anlage bedient werden, wobei das Energiemonitoring für die Überwachung zuständig ist, wovon Kennwerte abgeleitet und auf Basis der Analyse Massnahmen eingeleitet werden können. Aber warum braucht es eine Überwachung der Energieverbrauchswerte? Machen wir dazu den Vergleich zum Auto. Beim Autofahren hat der Fahrer Informationen über Geschwindigkeit, Treibstoffverbrauch und Motorendrehzahl. Aber beim Gebäude tappt man bezüglich solcher Informationen oft noch im Dunkeln. In der Schweiz wird immer noch unnötig viel Geld für Energie ausgegeben, welches nutzlos verschwendet wird. Deshalb ist es sinnvoll auf ein Energiemonitoring-System im Gebäude zu setzen.

    Zu viel Energie wird auch bei Neubauten verbraucht

    Es ist inzwischen bekannt, dass nicht nur bei bestehenden Gebäuden durch eine eBO Energie eingespart werden kann, sondern auch bei Neu- und Umbauten. Der energiebezogene Performance Gap in Gebäuden – die Differenz zwischen den Planungswerten und den Messwerten des Energieverbrauchs im Betrieb – zeigt, dass bei an sich durchaus energieeffizienten Neubauten der tatsächliche Verbrauch oft über den Planungswerten liegt. Gründe hierzu liegen oft bei geänderter Nutzung, Planungs- oder Installationsfehler, nicht optimal aufeinander abgestimmten gebäudetechnischen Anlagen oder Standardeinstellungen, die nicht auf die tatsächliche Nutzung angepasst sind. Ein weiterer Punkt ist die Informationslücke, welche sich öffnet, wenn das Gebäude von den Planungs- und Baufachleuten an die Betreiber übergeben wird. Hier gehen Informationen und Grundlagen verloren. Damit lässt sich schon zu Beginn der Betriebsphase, durch optimale Einstellungen der Anlagen, Energie einsparen. Wenn man schon ein energieeffizientes Gebäude baut, dafür viel Geld investiert hat, sollte man auch das Beste herausholen.

    Energie sparen ohne Investitionen – für die öffentliche Hand besonders interessant

    Attraktiv sind eBO-Projekte weil mit bescheidenem Aufwand viel Energie eingespart werden kann. Die relativ geringen Kosten garantieren eine hohe Wirtschaftlichkeit mit Rückzahlungszeiten von unter zwei Jahren. Gerade für öffentliche Institutionen, wie Gemeinden, Städte oder Kantone, mit langen Budget-Prozessen kann das Energieeinspar-Contracting ein interessantes Modell sein. Der Auftraggeber bezahlt das Projekt über die eingesparten Energiekosten am Ende der Vertragslaufzeit. Die Einsparungen kommen alleine dem Eigentümer zugute. Wird nichts eingespart – was selten bis nie der Falls ist – muss der Auftraggeber auch nichts bezahlen. Damit null Risiko. Ein «eleganter Weg» und interessantes Modell, um Energie zu sparen ohne Kosten.

    Hintergrund zu energo

    Der Verein energo, welcher von öffentlichen und privaten Institutionen im November 2000 im Rahmen eines EnergieSchweiz Programms (BFE) gegründet wurde, ist spezialisiert auf Optimierung der Gebäudetechnik, um die Energieeffizienz zu steigern. energo hat sich seither als das Kompetenzzentrum für Energieeffizienz in Gebäuden in der Schweiz etabliert. Im Angebot stehen Energiemonitoring, Verbrauchsanalysen, Betriebsoptimierungen, Modernisierungen der Gebäudetechnik und ein Weiterbildungsprogramm.

    Kontakt:

    Herr Daniel Imgrüth
    Leiter Verkauf und Projektmanagement
    energo Geschäftsstelle Deutschschweiz
    Bösch 23
    6331 Hünenberg
    Tel. 041 784 54 56
    Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.

  • Passivhausschule überzeugt im Praxistest

    2017/01/03

    Passivhausschule überzeugt im Praxistest

    Passivhausschule überzeugt im Praxistest

    In der Stadt Halle entstand mit dem Neubau der Sankt Franziskus Grundschule Sachsen-Anhalts erste Passivhausschule. Im Februar 2014 bezogen 200 Schüler und ihre Lehrer das Gebäude. Anschließend startete die Hochschule Magdeburg-Stendal das wissenschaftliche Monitoring. Erste Ergebnisse bestätigen das Konzept. Der Neubau in Holzbauweise verbraucht 90 Prozent weniger Heizenergie als vergleichbare Grundschulen in Deutschland.

    Sankt Franziskus Grundschule in Halle

    Vollständiger Artikel auf www.bine.info

  • Schulhäuser und Denkmalschutz

    2015/10/19

    Schulhäuser und Denkmalschutz

    Schulhäuser und Denkmalschutz: Interessenausgleich statt Interessenkonflikt

    Insbesondere die Schulhäuser der 60er und 70er Jahre müssen heute bau- und sicherheitstechnisch saniert und an die neuen pädagogischen Anforderungen angepasst werden. Viele dieser Liegenschaften stehen aber auch im Fokus des Denkmalschutzes. Seit der Einführung des Planungs- und Baugesetzes im Jahr 1978 sind die Gemeinden verpflichtet, Inventare über schutzwürdige Bauten zu erstellen. Zur Beurteilung der Sachlage können auch unabhängige Fachgutachten eingeholt werden, welche nicht selten auch zu erfreulichen Kosteneinsparungen auf beiden Seiten führen. 

    Schulhaus Zentrum Diessenhofen

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  • OECD-Studie zu den öffentlichen Arbeitsplätzen

    2015/10/18

    OECD-Studie zu den öffentlichen Arbeitsplätzen

    Öffentliche Arbeitsplätze sind krisenbeständig

    Auszug aus dem Bericht:

    "Die Schweiz liegt mit 18% unter dem OECD-Mittelwert der öffentlichen Beschäftigung (siehe Grafik), interessanterweise weist sie aber innerhalb der OECD die stärkste Zunahme seit 2008 (+3%) auf. Dies hinderte sie indes nicht, seit 2007 ein konstantes Niveau der öffentlichen Ausgaben im Verhältnis zum BIP (33.5%) zu haben, das eines der tiefsten unter den OECD-Ländern ist (durchschnittlich 41.9%).

    Die neue OECD-Studie empfiehlt den Mitgliedsländern unter anderem, in ihren Behörden intensiver Interessenkonflikte und andere Faktoren des Misstrauens auszumachen und abzubauen."

     

  • Wohnungsmarkt 2014: Erst teilweise Entspannung

    2015/07/13

    Wohnungsmarkt 2014: Erst teilweise Entspannung

    Grenchen, 08.07.2015 - Die Entspannung auf dem Wohnungsmarkt hat sich 2014 fortgesetzt. Trotzdem ist es für eine Entwarnung

  • Erfeuliche Entwicklung: Energieverbrauch im 2014 um 7.7% gesunken

    2015/07/13

    Erfeuliche Entwicklung: Energieverbrauch im 2014 um 7.7% gesunken

     

    Bern, 25.06.2015 - Der Endenergieverbrauch der Schweiz ist 2014 gegenüber dem Vorjahr um 7,7% auf 825‘770 Terajoule (TJ) gesunken. Die warme Witterung hat sich im Jahre 2014 deutlich auf den schweizerischen Energieverbrauch ausgewirkt